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Rechtsanwalt Rötzer


RA Norbert Rötzer


RA Norbert Rötzer

Als Rechtsanwalt habe ich mein Studium nach neun Semestern an der Universität Regensburg mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen und nach dem sich daran anschließenden Referendardienst in einer Beamtenstellung mit dem zweiten Staatsexamen mit Prädikat.


Seit jeher galt mein Interesse auch dem Bereich rund um den Menschen selbst, wodurch ich Teilbereiche der Medizin studierte, viele Kurse und Seminare besuchte und nach wie vor auch besuche, wie Philosophie, Psychologie, Familienaufstellung und Ähnliches, was interdisziplinär zur Geisteswissenschaften der Rechtswissenschaft gesehen wird, auch Yoga und Qui Gong, dabei ich auch eine abgeschlossene Qui Gong Lehrer Ausbildung bei dem Shaolin Mönch Shi Xinggui erhielt.


Durch meine Mutter, Frau Ingeborg Rötzer, ehemalige Lehrkraft am Gymnasium in Schwandorf habe ich mehr die philosophische Seite der Geisteswissenschaften vermittelt bekommen, durch meinen Vater, Herrn Alfons Rötzer, der ursprünglich als Ingenieur im Maschinenbau abgeschlossen und gearbeitet hat, habe ich aber auch eine technische und sehr praktische Seite erhalten, wodurch ich stets die Dinge und meine Arbeit sowohl von einer geistigen, idealen Seite, als auch von einer praktischen, realistischen Seite betrachte bzw. an sie herangehe.

Ganz persönlich sind meine Hobbys Sport wie Laufen, Fahrradfahren, Schwimmen im Sommer und die östliche Traditionen Qui Gong, Tai Chi, Übungen aus dem Kung Fu, sowie Yoga, gutes, ökologisches Essen, z.B. nach der 5-Elemente-Küche, und ähnliches. Während meiner Studienzeit habe ich Kontakte und Kurse gehabt mit Rolfing, CranioSacral und Soma, wo ich sah und spürte, wie sensibel und fein alle Menschen letztlich sind.


Unser Sohn Robin, geboren 1999, Student der Rechtswissenschaften, ist ebenfalls jemand, der mich stets daran erinnert, die Dinge noch von einer anderen Seite zu sehen, dafür darf man Kinder lieben, wie umgekehrt die Kinder sehr vieles den Erwachsenen nachmachen und von ihnen lernen und man dann als älterer Mensch von Stolz dafür erfüllt wird.


Meine Kanzlei befindet sich im ehemaligen BBI-Casino in der Steinberger Straße 29 in der Nähe des Krankenhauses St. Barbara.

Als Rechtsanwalt habe ich mein Studium nach neun Semestern an der Universität Regensburg mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen und nach dem sich daran anschließenden Referendardienst in einer Beamtenstellung mit dem zweiten Staatsexamen mit Prädikat.


Seit jeher galt mein Interesse auch dem Bereich rund um den Menschen selbst, wodurch ich Teilbereiche der Medizin studierte, viele Kurse und Seminare besuchte und nach wie vor auch besuche, wie Philosophie, Psychologie, Familienaufstellung und Ähnliches, was interdisziplinär zur Geisteswissenschaften der Rechtswissenschaft gesehen wird, auch Yoga und Qui Gong, dabei ich auch eine abgeschlossene Qui Gong Lehrer Ausbildung bei dem Shaolin Mönch Shi Xinggui erhielt.


Durch meine Mutter, Frau Ingeborg Rötzer, ehemalige Lehrkraft am Gymnasium in Schwandorf habe ich mehr die philosophische Seite der Geisteswissenschaften vermittelt bekommen, durch meinen Vater, Herrn Alfons Rötzer, der ursprünglich als Ingenieur im Maschinenbau abgeschlossen und gearbeitet hat, habe ich aber auch eine technische und sehr praktische Seite erhalten, wodurch ich stets die Dinge und meine Arbeit sowohl von einer geistigen, idealen Seite, als auch von einer praktischen, realistischen Seite betrachte bzw. an sie herangehe.


Ganz persönlich sind meine Hobbys Sport wie Laufen, Fahrradfahren, Schwimmen im Sommer und die östliche Traditionen Qui Gong, Tai Chi, Übungen aus dem Kung Fu, sowie Yoga, gutes, ökologisches Essen, z.B. nach der 5-Elemente-Küche, und ähnliches. Während meiner Studienzeit habe ich Kontakte und Kurse gehabt mit Rolfing, CranioSacral und Soma, wo ich sah und spürte, wie sensibel und fein alle Menschen letztlich sind.


Unser Sohn Robin, geboren 1999, Student der Rechtswissenschaften, ist ebenfalls jemand, der mich stets daran erinnert, die Dinge noch von einer anderen Seite zu sehen, dafür darf man Kinder lieben, wie umgekehrt die Kinder sehr vieles den Erwachsenen nachmachen und von ihnen lernen und man dann als älterer Mensch von Stolz dafür erfüllt wird.


Meine Kanzlei befindet sich im ehemaligen BBI-Casino in der Steinberger Straße 29 in der Nähe des Krankenhauses St. Barbara.


Örtlichkeit


Geschichte

Geschichte

BBI-Casino 1922

Unsere Kanzlei befindet sich in einem historischen Gebäude, das sogenannte ehemalige "BBI-Casino", das mit viel handwerklicher Kleinarbeit mit Liebe zum Detail und Eigenarbeit renoviert wurde. Der Name Casino kommt von den Feierlichkeiten, die hier vormals abgehalten wurden.

Der neu errichtete Turm im mittelalterlichen Stil beinhaltet Energieeffizienz und ökologisches Bauen und ist ein Unikum bislang, über ihn wurde bereits im Bayrischen Fernsehen berichtet.

Für unsere Mandanten und Mandantinnen ohne Pkw ist die Kanzlei verkehrsgünstig in der Nähe des St. Barbara KKH Schwandorf gelegen, da davor auch eine Bushaltestelle für den CityBus gegeben ist. 

Die Kanzlei hat im Innenhof ausreichende und natürlich für unsere Mandantschaft kostenfreie Parkplätze.


FAQs

Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
  • Mein Fall ist sehr speziell, können Sie ihn dennoch bearbeiten?

    Sie werden es nicht glauben, aber jeder Fall ist sehr speziell. In den vielen Jahren der mitunter sehr spannenden Arbeit habe ich es noch nie erlebt, dass ein "Fall" gleich wie der andere war.

    Ob also eine Sache sehr speziell, sehr umfangreich oder vielleicht nur scheinbar sehr schwierig zu Beginn erscheint, werden wir in einer Ersteinschätzung rasch feststellen.

  • Wie sind Ihre Geschäftszeiten?

    Diese finden Sie am besten auf Google aktualisiert.


    Termine für persönliche Besprechnungen oder längere Telefonate finden wir, in Ergänzung zu den anderen Kommunikationswegen E-Mail, WhatsApp oder klassischer Post, u.a..

  • Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese Ihre Kosten vollständig?

    Entweder Sie haben bereits bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Schadennummer erhalten, oder wir werden für Sie eine Anfrage machen, ob Ihre Angelegenheit mit den gesetzlichen Gebühren übernommen wird.


    Dies hängt von vielen verschiedenen Bedingungen der Versicherung ab, die zu beschreiben den Rahmen hier übersteigen würde.

  • Wie beantrage ich Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe?

    Wir helfen Ihnen, die notwendigen Formulare auszufüllen, die man auch im Internet einsehen und herunterladen kann, auf den üblichen staatlichen Seiten.


    Prozesskostenhilfe heißt es im Zivilrecht, Verfahrenskostenhilfe meint das gleiche, aber so heißt es speziell im Familienrecht.

  • Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

    Ganz einfach: am besten immer alle, die im Zusammenhang mit der Angelegenheit stehen.


    Wir suchen uns die Unterlagen heraus und scannen sie auf ein hauseigenes Sicherheitssystem, so daß Sie Ihre Originalunterlagen auch wieder gleich mit nach Hause nehmen können.

  • Wie erfolgt die Bezahlung?

    Wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, fällt vielleicht noch eine Selbstbeteiligung an. Die Kosten rechnen wir mit der Versicherung ab. 


    Dies ist insbesondere wichtig, sollte man in einer Auseinandersetzung mit einem hohen Prozessrisiko leider tatsächlich verlieren. Darüber klären wir aber vorab auf.


    Gewinnen Sie die Angelegenheit, ist die gegnerische Seite in der Regel verpflichtet, für unsere Kosten oder die des Gerichts aufzukommen.


    Im Falle eines Vergleichs werden die Kosten entsprechend aufgeteilt im Verhältnis Obsiegen zu Unterliegen, oder es wurde im Vergleich eine eigene Kostenregelung getroffen. Achtung: die Rechtsschutzversicherung zahlt in der Regel nur im vorgenannten Verhältnis.


    Sind durch Mehrarbeiten von uns oder nach einer mit uns abgeschlossenen Honorarvereinbarung weitere Kosten entstanden, haben wir dies mit Ihnen vorab besprochen. Honorarvereinbarungen sind immer vorab schriftlich abgeschlossen.


    Auf unsere Bankverbindung Geschäftskonto RA Rötzer IBAN DE10 7505 1040 0380 0288 11 nehmen Sie die Überweisung vor, die wir Ihnen meist zunächst im Rahmen einer Vorschusszahlung nach § 9 RVG schriftlich angekündigt haben.


    Auf unser Fremdgeldkonto IBAN DE26 7505 1040 0380 0365 74 nehmen wir auch Zahlungen von Gegenparteien nach Gewinn eines Prozesses, von Versicherungsleistungen, oder von Ihnen zur Weitergabe und vorübergehender Verwahrung entgegen. 


    Unter Umständen findet eine Verrechnung mit angefallenen Kosten statt. 

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