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Rechtsanwalt Rötzer

RA Norbert Rötzer

Arbeitsrecht - Erbrecht - Familienrecht - Sozialrecht - Strafrecht - Verkehrsrecht

Rechtsanwaltskanzlei

Norbert Rötzer


Arbeitsrecht - Erbrecht -Familienrecht - Sozialrecht -Strafrecht - Verkehrsrecht


Rechtsgebiete


Rechtsgebiete

Arbeitsrecht


Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Das hilft, beide Seiten zu sehen und zu verstehen. Wir beraten Sie bei Fragen zum Arbeitsvertrag, ob Kündigungen ausgesprochen werden sollen oder wie Sie sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen.


Erbrecht


Im Erbrecht beraten und begleiten wir die Mandantschaft in verschiedenen Fragen. Die Langwierigkeit größerer Erbsachen erfordert Geduld, die wir bereit sind, zusammen mit der Mandantschaft aufzubringen.

Familienrecht


Hier bin ich seit meiner Kanzleigründung tätig und spezialisiert. Die Probleme, die mit einer Trennung oder Scheidung entstehen, sind menschlich und wirtschaftlich sehr ernst zu nehmen.

Sozialrecht


Man kann mit verschiedensten Fragen des Sozialrechts konfrontiert werden, meist ist es in einer Lebensphase, in der man bereits Rückschläge einstecken musste, sei es im Arbeitsleben, gesundheitlich oder in einer Auseinandersetzung mit Behörden.

Strafrecht


Wenn man mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert wird, ist in der Regel die Aufregung zunächst groß. Ich empfehle vor allem, sich bereits sehr frühzeitig anwaltliche Hilfe zu nehmen, und nicht erst dann, wenn bereits die Anklageschrift oder ein Strafbefehl im Hause liegt.

Verkehrsrecht


Ein Unfall ist schnell passiert. Im Verkehrsrecht, in der Unfallschaden-Regulierung bei Verkehrsunfällen oder der Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten- und Strafsachen, sind wir Ihnen gerne behilflich.


Unsere Kanzlei


Unsere Kanzlei

modern


Wir sehen uns als eine moderne Kanzlei. Modern, da wir selbstverständlich aktuelle und zuverlässige Computersysteme, Internet, Rechenprogramme, juristische Datenbanken, Spracherkennungs-Systeme und andere moderne Mittel der Kommunikation und Bürotechnik benutzen.

lösungsorientiert


Das Problem, das vorhanden ist, zu lösen, muss stets das Ziel bleiben. Egal, ob dies nun hauptsächlich finanziell oder emotional die/den Ratsuchende/n betrifft, das Gerechtigkeitsgefühl eines Jeden ist etwas sehr ernstzunehmendes für uns. Wenn das Problem früher oder später gelöst oder geklärt ist, kann man auch wieder aufatmen.

erfahren


Seit Gründung der Kanzlei Anfang 1997 haben wir schon sehr viele verschiedene Fälle in allen Bereichen bearbeitet. Das ist auch das Besondere und Interessante an diesem Beruf, da jeder Fall ist anders und man sich immer wieder neuen Aufgaben annimmt. 

Fall per Telefon schildern


Greifen Sie gerne während unserer

Geschäftszeiten zum Hörer.

Damit können wir uns einen ersten Eindruck über die Sachlage verschaffen.

Tel.: 09431/50060

Ersteinschätzung erhalten


Innerhalb weniger Minuten werden Sie erfahren, ob der Fall in unser Fachgebiet fällt und wir ihn übernehmen können. Ein persönlicher Termin schließt sich dann in der Regel an.

Termin vereinbaren


Wir suchen dann einen Termin zu einer Ihnen passenden Zeit. Bringen Sie dazu bitte sämtliche relevanten Unterlagen mit.

Eine Terminvergabe kann meist innerhalb einer Woche erfolgen.


FAQs

Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
  • Mein Fall ist sehr speziell, können Sie ihn dennoch bearbeiten?

    Sie werden es nicht glauben, aber jeder Fall ist sehr speziell. In den vielen Jahren der mitunter sehr spannenden Arbeit habe ich es noch nie erlebt, dass ein "Fall" gleich wie der andere war.

    Ob also eine Sache sehr speziell, sehr umfangreich oder vielleicht nur scheinbar sehr schwierig zu Beginn erscheint, werden wir in einer Ersteinschätzung rasch feststellen.

  • Wie sind Ihre Geschäftszeiten?

    Diese finden Sie am besten auf Google aktualisiert.


    Termine für persönliche Besprechnungen oder längere Telefonate finden wir, in Ergänzung zu den anderen Kommunikationswegen E-Mail, WhatsApp oder klassischer Post, u.a..

  • Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese Ihre Kosten vollständig?

    Entweder Sie haben bereits bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Schadennummer erhalten, oder wir werden für Sie eine Anfrage machen, ob Ihre Angelegenheit mit den gesetzlichen Gebühren übernommen wird.


    Dies hängt von vielen verschiedenen Bedingungen der Versicherung ab, die zu beschreiben den Rahmen hier übersteigen würde.

  • Wie beantrage ich Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe?

    Wir helfen Ihnen, die notwendigen Formulare auszufüllen, die man auch im Internet einsehen und herunterladen kann, auf den üblichen staatlichen Seiten.


    Prozesskostenhilfe heißt es im Zivilrecht, Verfahrenskostenhilfe meint das gleiche, aber so heißt es speziell im Familienrecht.

  • Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

    Ganz einfach: am besten immer alle, die im Zusammenhang mit der Angelegenheit stehen.


    Wir suchen uns die Unterlagen heraus und scannen sie auf ein hauseigenes Sicherheitssystem, so daß Sie Ihre Originalunterlagen auch wieder gleich mit nach Hause nehmen können.

  • Wie erfolgt die Bezahlung?

    Wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, fällt vielleicht noch eine Selbstbeteiligung an. Die Kosten rechnen wir mit der Versicherung ab. 


    Dies ist insbesondere wichtig, sollte man in einer Auseinandersetzung mit einem hohen Prozessrisiko leider tatsächlich verlieren. Darüber klären wir aber vorab auf.


    Gewinnen Sie die Angelegenheit, ist die gegnerische Seite in der Regel verpflichtet, für unsere Kosten oder die des Gerichts aufzukommen.


    Im Falle eines Vergleichs werden die Kosten entsprechend aufgeteilt im Verhältnis Obsiegen zu Unterliegen, oder es wurde im Vergleich eine eigene Kostenregelung getroffen. Achtung: die Rechtsschutzversicherung zahlt in der Regel nur im vorgenannten Verhältnis.


    Sind durch Mehrarbeiten von uns oder nach einer mit uns abgeschlossenen Honorarvereinbarung weitere Kosten entstanden, haben wir dies mit Ihnen vorab besprochen. Honorarvereinbarungen sind immer vorab schriftlich abgeschlossen.


    Auf unsere Bankverbindung Geschäftskonto RA Rötzer IBAN DE10 7505 1040 0380 0288 11 nehmen Sie die Überweisung vor, die wir Ihnen meist zunächst im Rahmen einer Vorschusszahlung nach § 9 RVG schriftlich angekündigt haben.


    Auf unser Fremdgeldkonto IBAN DE26 7505 1040 0380 0365 74 nehmen wir auch Zahlungen von Gegenparteien nach Gewinn eines Prozesses, von Versicherungsleistungen, oder von Ihnen zur Weitergabe und vorübergehender Verwahrung entgegen. 


    Unter Umständen findet eine Verrechnung mit angefallenen Kosten statt. 

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