Kontakt
555-555-5555
mymail@mailservice.com

Rechtsanwalt Rötzer

Kontakt


Telefon: 09431/50060

E-Mail: norbert-roetzer@t-online.de

Geschäftszeiten


Montag: 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag: 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch: 09:00 - 14:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 - 19:00 Uhr

Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr

Örtlichkeit


Sie finden unsere Kanzlei in der Steinberger Straße 29 in der Nähe des Krankenhauses. Wir bieten Ihnen ausreichende Parkmöglichkeiten im Innenhof. Vor dem Gebäude befindet sich zudem eine Bushaltestelle.

Hier rufen Sie uns an

Örtlichkeit


Sie finden unsere Kanzlei in der Steinberger Straße 29 in der Nähe des Krankenhauses. Wir bieten Ihnen ausreichende Parkmöglichkeiten im Innenhof. Vor dem Gebäude befindet sich zudem eine Bushaltestelle.

Kontakt


Telefon: 09431/50060

E-Mail: norbert-roetzer@t-online.de

Geschäftszeiten


Montag: 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag: 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch: 09:00 - 14:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 - 19:00 Uhr

Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr

Hier rufen Sie uns an

Karte

Hinterlassen Sie uns Ihre Nachricht

Newsletter abonnieren


FAQs

Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

  • Mein Fall ist sehr speziell, können Sie ihn dennoch bearbeiten?

    Sie werden es nicht glauben, aber jeder Fall ist sehr speziell. In den vielen Jahren der mitunter sehr spannenden Arbeit habe ich es noch nie erlebt, dass ein "Fall" gleich wie der andere war.

    Ob also eine Sache sehr speziell, sehr umfangreich oder vielleicht nur scheinbar sehr schwierig zu Beginn erscheint, werden wir in einer Ersteinschätzung rasch feststellen.

  • Wie sind Ihre Geschäftszeiten?

    Diese finden Sie am besten auf Google aktualisiert.


    Termine für persönliche Besprechnungen oder längere Telefonate finden wir, in Ergänzung zu den anderen Kommunikationswegen E-Mail, WhatsApp oder klassischer Post, u.a..

  • Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese Ihre Kosten vollständig?

    Entweder Sie haben bereits bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Schadennummer erhalten, oder wir werden für Sie eine Anfrage machen, ob Ihre Angelegenheit mit den gesetzlichen Gebühren übernommen wird.


    Dies hängt von vielen verschiedenen Bedingungen der Versicherung ab, die zu beschreiben den Rahmen hier übersteigen würde.

  • Wie beantrage ich Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe?

    Wir helfen Ihnen, die notwendigen Formulare auszufüllen, die man auch im Internet einsehen und herunterladen kann, auf den üblichen staatlichen Seiten.


    Prozesskostenhilfe heißt es im Zivilrecht, Verfahrenskostenhilfe meint das gleiche, aber so heißt es speziell im Familienrecht.

  • Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

    Ganz einfach: am besten immer alle, die im Zusammenhang mit der Angelegenheit stehen.


    Wir suchen uns die Unterlagen heraus und scannen sie auf ein hauseigenes Sicherheitssystem, so daß Sie Ihre Originalunterlagen auch wieder gleich mit nach Hause nehmen können.

  • Wie erfolgt die Bezahlung?

    Wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, fällt vielleicht noch eine Selbstbeteiligung an. Die Kosten rechnen wir mit der Versicherung ab. 


    Dies ist insbesondere wichtig, sollte man in einer Auseinandersetzung mit einem hohen Prozessrisiko leider tatsächlich verlieren. Darüber klären wir aber vorab auf.


    Gewinnen Sie die Angelegenheit, ist die gegnerische Seite in der Regel verpflichtet, für unsere Kosten oder die des Gerichts aufzukommen.


    Im Falle eines Vergleichs werden die Kosten entsprechend aufgeteilt im Verhältnis Obsiegen zu Unterliegen, oder es wurde im Vergleich eine eigene Kostenregelung getroffen. Achtung: die Rechtsschutzversicherung zahlt in der Regel nur im vorgenannten Verhältnis.


    Sind durch Mehrarbeiten von uns oder nach einer mit uns abgeschlossenen Honorarvereinbarung weitere Kosten entstanden, haben wir dies mit Ihnen vorab besprochen. Honorarvereinbarungen sind immer vorab schriftlich abgeschlossen.


    Auf unsere Bankverbindung Geschäftskonto RA Rötzer IBAN DE10 7505 1040 0380 0288 11 nehmen Sie die Überweisung vor, die wir Ihnen meist zunächst im Rahmen einer Vorschusszahlung nach § 9 RVG schriftlich angekündigt haben.


    Auf unser Fremdgeldkonto IBAN DE26 7505 1040 0380 0365 74 nehmen wir auch Zahlungen von Gegenparteien nach Gewinn eines Prozesses, von Versicherungsleistungen, oder von Ihnen zur Weitergabe und vorübergehender Verwahrung entgegen. 


    Unter Umständen findet eine Verrechnung mit angefallenen Kosten statt. 

Share by: